In diesem 3-tägigen Seminar liegt der Fokus auf dem physischen Körper und weit darüber hinaus sowie dem damit verbundenen gesamten feinstofflichen System.
Nachdem du dich in THEKI 1 & 2 aufs Höchste ausgerichtet, dein feinstoffliches KÖRPER-GEIST-SEELE System wieder miteinander verbunden und einige sehr tiefgründige Neuprogrammierungen gestartet hast. Einige sehr hilfreiche THEKI tools kennen und anwenden gelernt hast, die dir deinen Alltag und Themen sehr erleichtern werden, dehnen wir uns nun weit über unseren physischen Körper hinaus aus.
Wir beschäftigen uns mit der Erde mit den Leylinien, mit Kraftorten die überall auf der Erde sind und dir wird klar wie du mit all dem verbunden bist. Wie du nicht nur ein Kind dieser Erde sonder auch ein Kind dieses Universums bist und wie du diese Rückverbindung wiederherstellen kannst. Deine Wahrnehmung wird auf ein höheres Niveau katapultiert und du wirst heilsam wirken können wo auch immer du möchtest.
Du kannst eine Erneuerung und noch mehr Freiheit in deinem spirituellen Wirken erreichen.
Ebenfalls erreichst ein grundlegendes Verständnis über dein eigenes, multidimensionales Selbst und wieder deutlich mehr Tiefe in der Anwendung. Viele weiter THEKI Werkzeuge warten auf dich.
Bist du bereit für einen Quantensprung?
Stell dir vor… Du bist zentriert & stabil und kennst die Themen deines Lebens!
Dauer: 3 Tage
Jeweils von 10:00 - ca. 18:00 Uhr
Ort: Bad Saulgau
Preis: € 800,- inkl. 19% MwSt.
(Wiederholer zahlen € 470 inkl. 19% MwSt)
03. bis 05. Januar 2025
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Ich freue mich sehr auf dich!
Keine. Jedoch ist es hilfreich, wenn du Sandras Buch "Involution" gelesen hast.
Schau dir das Video von Sandra auf Youtube zum Seminar an.
Hinweis:
THEKI ersetzt nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Es werden keine medizinischen Diagnosen gestellt und keine Medikamente verabreicht oder verschrieben. Ebenso wenig wird dazu geraten, eine laufende Behandlung zu unterbrechen oder abzubrechen. Es werden keine Heilversprechen gegeben. Die Tätigkeit fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz (Bundesverfassungsgericht AZ 1 BvR 784/03).